Religion – Belehrung über das Gute und das Böse

Zum Guten und dem Bösen nicht

Belehrung für Sonnengläubige über das Gute und das Böse

Das Gute und das Böse sind in der Welt. Jedermann scheidet in das Gute und das Böse. Aber nicht jedermanns Schnitt schneidet genau. Die Hand zieht das Messer gern als Linie dem eigenen Wollen zum Gefallen. Viele Glaubensgemeinschaften üben sich in solchem Schnitt, denn sie wollen dienen dem Guten. Andere wiederum haben ausgewählte Belange, dienen der Fruchtbarkeit, dem Ausgleich, dem Tod, durch die der Schnitt hindurchgeht und Teile zur Seite des Guten, aber auch zur Seite des Bösen fallen können. Sie dienen Prinzipien. Elementglaube im Kern seiner unterscheidet nicht zwischen Gutem und Bösem. Feuer und Wasser, Luft und Erde sind weder noch in ihrem Selbst, können aber einem höheren Prinzipal unterstellt für das Gute oder das Böse Verwendung finden.

Wie nun verhält es sich mit dem Sonnenglauben? Gemeinhin und zügig wird die der Sonnenorden dem Guten zugestellt. Denn dass Gute ist Hell, das Böse finster. In einem solchen Standpunkt lebt die Sonne als Gleichnis. Dies ist verwerflich.

Seht, wie die Kinder ihre Eltern achten und ehren. Ist da eines, das da spricht: „Ich verehre meinen Vater, denn er ist ein Gleichnis für die Strenge.“? Ist da eines, das da spricht: „Ich verehre meine Mutter, denn sie ist ein Gleichnis für die Häuslichkeit.“?  Nimmermehr würde ein Knabe, der so redet, zählen können die ihn züchtigenden Ohrfeigen und zu Recht!

Wohl wird er sprechen: „Ich ehre den Vater, denn …“ und „Ich ehre die Mutter denn …“ So dürfen auch wir nicht sagen, wir verehren die Sonne, denn sie sei ein Gleichnis für das Gute. Sondern wir mögen sagen, wir verehren die Sonne, denn sie spendet die Wärme und das Licht und endlos ist die Zählung ihrer Gaben. Nur so gerät der Gläubige nicht in einen Widerspruch, der da offensichtlich, wenn die Sonne das Korn verbrennt. Es ist nichts Gutes daran, doch es war der Wille der Sonne. Also ist der Wille der Sonne böse? Töricht, wer so denkt! Die Sonne strahlt über die ganze Welt und vielleicht schenkt sie gerade einem Fürsten einen warmen Tag zum Flanieren. Wie kann der Bauer von seinem Felde da zornig reden über das Gute und Böse, wo er nur sieht seine verbrannte Ernte?

Das Gute und das Böse sind für uns geregelt im Gesetz und in der Tradition. Doch worauf sollen wir dann achten? Dies sei unser Gebot: Das Auge scheide Lichtes von Finstrem. Häufig wird dies einhergehen mit dem Guten und dem Bösen, doch seien wir nicht verführt, jenes mit jenem gleichzusetzen. Doch wie erkennen wir? Es gibt Menschen, Kreaturen, Gedanken und Prinzipien, welche das Tageslicht scheuen. Diesen gelte unser Kampf. Was einer tun muss in der Nacht, weil es nicht ans Licht treten soll, wie kann solch eine Tat standhalten vor der Sonne? Es gibt Kreaturen, die Aufsteigen aus dem Dämonenschlund, sobald die Sonne untergegangen, wie können solche Duldung finden unter den Augen eines Gläubigen, der verehrt die Sonne? Ist nun, mit all dem Wissen und all dem Erkannten nicht der aufrechte Räuber, der sich auf dem Wege als solcher zu erkennen gibt nicht tausendmal mehr wert als der im Zwielicht im Geheimen stehlende Dieb?

Merket Euch diese wichtige Scheidung: Es gibt Dinge, die bei Nacht getan werden, aber ebenso bei Tage getan werden könnten. Und es gibt dinge, die nur und ebenda nur bei Nacht getan werden können. Wir müssen nicht das Liebenspärchen niederstrecken, das turtelt unter schlafenden Apfelbaumblüten im Lauschen der Nachtigall. Sonst müssten wir auch erschlagen jeden, der bei Nacht denn schläft. Nein, irrt nicht zu früh, Brüder und Schwestern. Sind somit die Hexen, die tanzen mit Dämonen im Mondesschein nicht für das Feuer gezeichnet, nicht, weil sie Böses tun, sondern, weil sie sich Taten hergeben, die niemmeran im Tageslicht geschehen können. Wenngleich und obleich Böse dieses ist auch und somit sowohl geistlich als auch weltlich zur Verdammung befohlen, liegt unser Zorn nicht auf dem Bruch des Gesetzes, dem wir unterstellt und das wir würdig befolgen.

Nicolodius von Löwenzahn

Religion – Schattengleichnis des Sonnenglaubens

In einem uralten Schattengleichnis findet der Sonnenglaube Champas seine grundlegende Legitimation. Das Gleichnis geht auf den Heiligen Gleichniserzähler zurück, dessen tatsächlicher Name unbekannt ist. Überliefert wird, dass er die Auslegung ursprünglich anders meinte, als seine Nachfolger und er deshalb verjagt wurde. Offenbar hatte er sich in seiner Deutung geirrt. Später wurde er in einem gnädigen Akt dennoch heilig gesprochen.

„Stelle dir Menschen vor in einer unterirdischen Wohnstätte. Von Kind auf sind sie in dieser Höhle festgebannt. Sie sehen nur geradeaus vor sich hin. Von oben her aber aus der Ferne von rückwärts erscheint ihnen ein Feuerschein. Zwischen dem Feuer aber und den Gefesselten läuft oben ein Weg hin, längs dessen eine niedrige Mauer errichtet ist. Längs dieser Mauer tragen Menschen allerlei Gerätschaften vorbei.

Können solche Gefangenen von sich selbst sowohl wie gegenseitig voneinander gesehen haben als die Schatten, die durch die Wirkung des Feuers auf die ihnen gegenüberligende Wand der Höhle geworfen werden? Durchweg also würden die Gefangenen nichts anderes für wahr gelten lassen als die Schatten der künstlichen Gegenstände.

Wenn einer von ihnen entfesselt und genötigt würde, plötzlich aufzustehen, den Hals umzuwenden, nach dem Lichte emporzublicken. Und wenn man ihn nun zwänge, sein Licht auf das Licht selbst zu richten, so würden ihn doch seine Augen schmerzen. Wenn man ihn nun aber von da gewaltsam durch den. Aufgang aufwärts schleppte und nicht eher ruhete, als bis man ihn an das Licht der Sonne gebracht hätte, würde er diese Gewaltsamkeit nicht schmerzlich empfinden und sich dagegen sträuben? Zuletzt dann würde er die Sonne, nicht etwa bloß Abspiegelungen derselben im Wasser in voller Wirklichkeit schauen und ihre Beschaffenheit zu betrachten imstande sein.

Wenn ein solcher wieder hinabstiege in die Höhle und dort wieder seinen alten Platz einnähme, würden dann seine Augen nicht förmlich eingetaucht werden in Finsternis. Und wenn er nun wieder wetteifern müßte in der Deutung jener Schattenbilder, würde er sich da nicht lächerlich machen und würde es nicht von ihm heißen, sein Aufstieg nach oben sei schuld daran und schon der bloße Versuch, nach oben zu gelangen, sei verwerflich?“

Später hinzugefügt:

Dies ist, weshalb wir unser Leben der Sonne weihen und vermöge unseres Glaubens zu Wissen und Wahrheit steigen. Dies ist, weshalb wir rastlos Ausschau halten nach Wegen, der Sonne näher zu kommen.

Wenn ein Sonnengläubiger die höchste Wahrheit geschaut hat, möchte er womöglich dort verbleiben. Er ist aber verpflichtet, wieder in die Höhle hinabzusteigen, denn nun trägt er Verantwortung für seine zurückgebliebenen Mitmenschen. 

Diener des Adels

-Herr Albertus Gnogge (SC)
—-Verwalter und Erfinder
—-im Lehen Großenbrück im Sewenland
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-Herr Belegon (SC)
—-Hand der Baronin in Baronie Rosengarten in Werant
—-Kleriker
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-Herr Volkmar aus dem Hause von Lüttich,
—-Herold seiner Gnaden Ortwin von Siebenhöfen
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-Friederand Lochholz (NSC)
—-Baumeister Champas
—-im Rat des Barons von Champa
-Randolf Klingensang (NSC)
—-Musiker/Waffenmeister/ Kerkermeister
—-im Rat des Barons von Champa
-Nieselgurd Feilenfratz (NSC)
—-Kammerdiener/Vorratsmeister des Barons
—-im Rat des Barons von Champa
-Kerk Blauauge (NSC)
—-Gaukler/Spion in den Städten Champas
—-im Rat des Barons von Champa
-Etulius Andersrum (NSC)
—-Händler/Spion auf Land
—-im Rat des Barons von Champa
-Ogir Perlengrund (NSC)
—-Meister der Torwache/Grenzsicherung/Strassen
—-im Rat des Barons von Champa
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-Eselbert Kuhfuß NSC
—-Lehensnehmer im Lehen Kaps (Baronie Champa)
-Valerion Großetat NSC
—-Lehensnehmer im der Waldküste (Baronie Champa)
-Ein ungenannter Zauberer NSC
—-Lehensnehmer im Neonis (Baronie Champa)
-Name NSC (Dieser Posten ist zur Zeit nicht besetzt)
—–Lehensnehmer im Lehen Flardiga (Baronie Champa)
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Adelige (Blaues Blut)

Adel im Fürstentum Werant

-Tilmann Göttel von Riederbrack (NSC)
—-Fürst von Werant, Baron von Riederbrack
-Frau Volkhilde Göttel von Riederbrack (NSC)
—-Fürstin von Ferant, Baroness von Riederbrack
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-Herr Karl Pott (NSC)
—-Baron von Berentrup aus Berentrup in Werant
-Frau Swingard Pott (NSC)
—-Baronin von Berentrup aus Berentrup in Werant
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-Herr Sygmund Pahlke (NSC)
—-Baron in Rigemaro aus Rigemaro in Werant
-Frau Greth Pahlke (NSC)
—-Baronin in Rigemaro aus Rigemaro in Werant
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-Frau Jaqueline de Fleur (SC)
—-Baronin in Rosengarten in Werant
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Baron Alfried Waag (SC)
—-Baron von Champa, Oberster Sonnengläubiger
– Baronin Gisa Waag (SC)
—- Baronie Champa auf Werant
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Adel im Fürstentum Wieden
-Herr Ingmar Stemmler von Wiedenau
—-Fürst von Wieden, Baron von Wilgau, Lehnsherr
—-oberster Richter) (NSC)
-Frau Elfgard Stemmler von Wiedenau
—-Baronin von Wilgau (NSC)
—-Vertretung Wiedens im Rat vom Trum) (NSC)
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– Herr Ortwin Freiherr von Uhlenbruch (SC)
—-Baron von und zu Siebenhöfen
—-Baronie Siebenhöfen
Kuno von Bärhegen (SC)
—-Ritter in Dahle
-Frau von Bärhegen (SC)
—-Eheweib des Kuno von Bärhegen
-Herr Gerus von Wiedenau (SC)
—-Siebenhöfener Lehensritter zu Kolmannsfeld
-Frau Armelia von Wiedenau (NSC)
—-Tochter des Gerus von Wiedenau
-Herr Gisbrecht von Untsdorf (NSC)
—-Siebenhöfener Lehensritter zu Untsdorf, Verweser zu Siebenhöfen
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-Herr Baron Reimund Burmeister (NSC)
—-zu Fiedland aus Friedburg  Baronie Friedland
-Frau Ragelind Burmeister (NSC)
—-zu Fiedland aus Friedburg  Baronie Friedland
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-Herr Eberhard Hunger (NSC)
—-zu Martal aus Waldau Baronie Martal
-Frau Mergel Hunger (NSC)
—-zu Martal aus Waldau Baronie Martal
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-Herr Sigmund von Uhlenbruch (NSC)
—-Baron von Uhlenbruch
-Frau Helene von Uhlenbruch (NSC)
—-Baronin von Uhlenbruch
-Frau Agnes von Uhlenbruch (NSC)
—-Mutter des Barons Sigmund von Uhlenbruch sowie
—-des Barons Ortwin von Uhlenbruch zu Siebenhöfen
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-Herr Ludwige Brekeller (NSC)
—-Baron zu Furtenau aus Furtenau
-Frau Swingard Brekeller (NSC)
—-Baronin zu Furtenau aus Furtenau
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Adel im Fürstentum Sewenland
-Herr Fürst Aribert Hengst von Wilgau (NSC)
—-Fürst von Sewenland , Lehnsherr und oberster Richter
-Frau Fürstin Tete Hengst von Wilgau (NSC)
—Vertretung des Sewenlandes im Rat vom Trum
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-Herr Adelhard Maiwald (NSC)
—-Baron von Marland im Sewenland
-Frau Margret Maiwald (NSC)
—-Baronin von Marland im Sewenland
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-Herr Aldemar Frech (NSC)
—-Baron von Gerberg im Sewenland
-Frau Siglinde Frech (NSC)
—-Baronin von Gerberg im Sewenland
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-Herr Reinald Tappe (NSC)
—-Baron von Kurmarsch im Sewenland
-Frau Henriette Tappe (NSC)
—-Baronin von Kurmarsch im Sewenland
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-Herr Meinulf Kinzel (NSC)
—-Baron von Wilgau im Sewenland
-Frau Irmel Kinzel (NSC)
—-Baronin von Wilgau im Sewenland
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-Frau Alessa Hain (NSC)
—-Baronin von Wiestal im Sewenland
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Hieronymus Beck  (NSC)
—-drittgeborener Sohn des Burgvogtes
—-Lehnsherr in Großenbrück im Sewenland
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Adel im Fürstentum Towen
-Herr Hatto Knott von Greb  (NSC)
—-Fürst, Lehnsherr, oberster Richter und
—-Vertretung im Rat vom Trum
-Frau Wunna Knott von Greb
—-aus Limborg
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-Herr Reinhard Molde (NSC)
—Baron in der Baronie Rinswald auf Towen
-Frau Adelheid Molde aus Rinswald (NSC)
—Baronin in der Baronie Rinswald auf Towen
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-Herr Reinhart Lüdecke (NSC)
—Baron in der Baronie Kargenfels auf Towen
-Frau Fronicka Lüdecke (NSC)
—Baronin in der Baronie Kargenfels auf Towen
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-Herr Landwin Perez (NSC)
—Baron in der Baronie Retland auf Towen
-Frau Hagrun Perez von Retland (NSC)
—Baronin in der Baronie Retland auf Towen
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-Sir Gunner von der Weinburg (NSC)
—-im Süden Towens
-Sir Irwin von der Krähenburg (NSC)
—-Burgherr auf Towen
-Sir Edwards von Burg Hohenstein (NSC)
—-Burgherr auf Towen
-Frau Elenya (NSC)
—-Waldläuferin – Kriegerin – Burgfräulein im Exil