Großenbrück

Wappen-Ranke-Helm b

Das Lehen Großenbrück liegt im Nordwesten von Kurmarsch. Es liegt am südlichen Ufer des Majestas, des großen Stroms im Sewenland. Seine besondere Bedeutung erhält Großenbrück durch die Karsbrücke, die einzige steinerne Brücke der Kurmarsch über den Fluss. Direkt an dieser gelegen ist das Dorf Großenbrück. Das Lehen ist geprägt durch eine hügelige Landschaft mit dichtem Waldbestand.

Karte:

Karte Großenbrück

Persönlichkeiten:

  • Hieronymus Beck
    • Lehnsherr, Freiherr zu Großenbrück
  • Albertus Gnogge,
    • Erfinder, Kämmerer zu Großenbrück

Siedlungen:

  • Großenbrück (ca. 350EW)
    • Die größte Stadt im Lehen. Direkt an der Karsbrücke.
  • Landgut Greten Venn
    • Das Landgut des Lehnsherrn: Freiherr Hieronymus Beck
  • Kloster Grevenstein
    • Bekannt ist das abgelegene Kloster Grevenstein für sein vorzügliches Bier. Nach einem verheerenden Brand im Jahre 28 KT wurde das Kloster geschlossen und die Ruinen werden derzeit von zwei ehemaligen Mönchen bewacht.

Besondere Orte:

  • Karsbrücke
    • Die Karsbrücke ist schon seit ewigen Zeiten die einzige steinerne Brücke über den Majestas, welcher das Sewenland in zwei Hälften teilt. Weder die Herkunft der Erbauer, noch ihre Volksangehörigkeit sind bekannt. Allerdings weist die Brücke auch nach der langen Zeit wenige Schäden auf.
  • Sachsentaufe
    • Die Sachsentaufe wurde erst vor Kurzem entdeckt und scheint ein uralter mystischer Ort zu sein. Sie ist in der Nähe des Kupferkrugs gelegen. Besucher berichten von einer Trost spendenden Aura. Außerdem ist nachgewiesen worden, dass das Wasser der Taufe körperlich oder seelisch Versehrte heilen kann.
  • Taverne Kupferkrug
    • Eine wiedereröffnete Taverne an der Handelsstraße durch die Kurmarsch. Sie liegt an der südlichen Grenze des Lehens und ist etwa eine Tagesreise mit dem Karren entfernt von Iburgh. Reisende finden hier einen warmen Herd, Gebräu und eine sichere Statt.

Wirtschaft:

  • Zoll
    • Die Haupteinnahmequelle des Lehnsherren besteht im Brücken- und Wegzoll. Dieser wird vom Kämmerer Großenbrücks festgelegt und von der Wache Großenbrücks eingezogen. Derzeit gibt es nur eine Zollstation. Diese liegt direkt an der Karsbrücke. Folgende Zölle wurden für das Jahr 33 KT festgelegt:
Zoll
Wanderer zu Fuß 1 Km
Handkarren 2 Km
Reiter (Pferd, Esel,…)

 

2 Km
Ochsenkarren 5 Km
Pferdegespann 5 Km
  • Steuer
    • Der 10 ist jeweils im Herbst in Münze oder Naturalien zu entrichten
    • Jeder Betrieb in Großenbrück ist verpflichtet über seine Einnahmen Buch zu führen
      • Erlass: Das Gesetz zur Buchführung gilt ab dem Herbst Anno 35 KT
  • Holzwirtschaft
    • Die ausgedehnten Wälder Großenbrücks werden seit Jahrhunderten bewirtschaftet. Derzeit liegt der Focus auf der Produktion von Holzkohle, welche in vielen kleinen Köhlereien im Wald erzeugt wird. Diese ist zugleich das wichtigste Exportgut des Lehens.
  • Fischerei
    • Der Majestas ist nicht nur Grenze des Lehens, sondern versorgt dieses auch mit Wasser und Nahrung. Vor allem die Bevölkerung Großenbrücks ernährt sich von dem Ertrag der Fischerkähne, die täglich auf dem Fluss verkehren.

Bildung

  • Die Landbevölkerung ist in der Regel nicht des Schreibens und Lesens nicht mächtig. Unter der Stadtbevölkerung befinden jedoch einige Kaufleute und Handwerker, die Lesen und Schreiben können.
  • Hieronymus Beck stellte im Jahr Anno 000 KT 10 Goldmünzen zur Verfügung, um eine allgemeine Schule in Großenbrück zu gründen. Seit dem ist jede Familie dazu verpflichtet, einen der Ihren, welcher nicht älter als 15 Jahre ist, für ein Jahr zu dieser Schule zu schicken. Jede weitere Person muss ein Schulgeld in Höhe von 5 Kupfer pro Monat bezahlen.

Religion:

  • Generell gilt in Großenbrück Religionsfreiheit.
  • Ceridentum
    • Der Großteil der Bevölkerung Großenbrücks folgt dem Ceridentum.

Rechtsprechung:

  • Gesetze
    • Aufwiegelung gegen das Lehen Großenbrück sind unter Strafe vorboten
    • Mord und Totschlag sind unter Strafe verboten
    • Körperverletzung ist unter Strafe verboten
    • Raub und Diebstahl sind unter Strafe verboten
    • Betrug und Erpressung sind unter Strafe verboten
    • Entführung und Sklaverei sind unter Strafe verboten
    • Wiederstand gegen die Wache Großenbrücks ist unter Strafe verboten
  • Verfahren
    • Richter Großenbrücks: Hieronymus Beck.
    • Hieronymus Beck kann jeder Zeit weitere Richter ernennen.
  • Anklage
    • Jeder Bürger Großenbrücks ist berechtig Anklage gegen jeden anderen zu erheben.
    • Die Anzeige muss mündlich oder schriftlich bei der Wache Großenbrücks eingereicht werden.
    • Der Angeklagte wird von der Wache Großenbrücks aufgesucht und von der Anklage gegen ihn unterrichtet.
    • Die Wache ist dazu berechtig einen Angeklagten festzusetzten.
    • Die Wache unterrichtet einen Richter Großenbrücks von der eingereichten Anklage.
  • Strafermittlung
    • Die Wache Großenbrück ist berechtigt unmittelbar nach Eingang der Anklage Ermittlungen durchzuführen.
    • Der Richter kann spezielle Ermittlungen anordnen.
    • Beweismittel können bis zum Prozesstag konfisziert werden.
  • Prozess
    • Der Richter legt Zeit und Ort des Prozesses fest.
    • In jedem Prozess muss ein Ankläger, ein Angeklagter und ein Richter anwesend sein.
    • Sollte der Angeklagte sich dem Prozess entziehen, obliegt es dem Richter den Angeklagten auch in seiner Abwesenheit zu verurteilen.
    • Prozessablauf
    • Der Richter verließt die Anklage
    • Anklage
      • Ankläger darf Zeugen und Leumund benennen und Beweise vorlegen.
      • Der Richter hat das Recht die Zeugen und den Leumund zu befragen.
    • Verteidigung
      • Der Angeklagte darf Zeugen und Leumund benennen und Beweise vorlegen.
      • Der Richter hat das Recht die Zeugen und den Leumund zu befragen.
    • Urteil
      • Der Richter fällt auf Grundlage von Anklage und Verteidigung sein Urteil.
  • Strafen
    1. Geldstrafe
    2. Stockhiebe
    3. Freiheitsentzug
    4. Strafarbeit
    5. Todesstrafe
      • Tod durch den Strick
      • Tod durch das Richtschwert

Geschichte:

Das Lehen Großenbrück wurde..

Timeline:

Juli anno 31 KT: Lehnsübergabe an Hieronymus Beck
05 Oktober anno 31 KT: Eröffnung der Taverne Kupferkrug
01 Februar anno 32 KT: Das Portal der Alten wird im Wald am Kupferkrug entdeckt
12 Juli anno 32 KT: Feier zum einjährigen Bestehen des Kupferkrugs
10 Oktober anno 32 KT: Ein Soodenwolf und ein Nekromant tauchen in Greten Venn auf und werden vertrieben
12 April anno 33 KT: Der Soodenwolf wird von einer Jagdgesellschaft erlegt
19 April anno 33 KT: Hieronymus Beck wird zum Freiherrn ernannt
23 Mai anno 33 KT: Zum zweijährigen Bestehen des Lehens wird Katharina von Weißenstein zum Ritter Großenbrücks geschlagen.

Nur ein Jahr später verließ die Ritterin das Lehen und Herrn Beck.