Besondere Fähigkeiten eines ceridischen Geistlichen

„So nun ein Ort aber sicher sein und das Licht unseres Gottes über ihm scheinen soll, so soll ein Kleriker diesen im Sinne des Einen weihen. Er wird sodann gegen die Daimonen und derlei Art gefeit sein und diese werden vor ihm zurückschrecken, weil sie die furchtbare Rache unseres Gottes fürchten.“ – Hilarius über den Akt des Weihens und Segnens.
Ceridische Geistliche verfügen über die Macht, einen Ort oder einen Gegenstand zu segnen oder zu weihen. Beobachtungen zeigen, dass diese im gewissen Maße gegen Magie und magische Kreaturen und Dinge gefeit sind. Dies reicht von immanenter Abneigung und Unwohlsein seitens der magischen Kreatur oder Zauberers bis hin zur völligen Abstoßung und Aufhebung von Magie. Diese Eigenschaft der Immunität gegenüber Magie ist auch bei ceridischen Klerikern selbst zu finden.

 

Regeltechnische Erklärung:

Ceridische Geistliche besitzen nach ihrer Profess eine permanente Immunität gegenüber jeglicher Art der Magie. Diese ist von der Mächtigkeit und Erfahrenheit des Klerikers abhängig, beträgt aber mindestens 10. Nimmt ein solcher Kleriker eine Weihe an einem Ort vor, so kann er diesen bis zur gleichen Stärke antimagisch machen. Dabei gilt: je größer der geweihte Bereich ist, desto geringer ist die Stärke der Weihung. In jedem Fall ist eine Weihung mit der SL abzusprechen.
Gebete und andere rein ceridische Rituale sind regeltechnisch als wirkungslos zu betrachten. Jedoch wird dies im Falle der Kleriker durch entsprechende Fertigkeiten, wie ausgesprochenes medizinisches Wissen, etc. überdeckt und ersetzt.

Der Weg zum Ceridischen Geistlichen

Postulat

Das Postulat ist die erste Phase der Einführung in das Ordensleben. Das Postulat dauert ein halbes Jahr, danach wechselt man in das Noviziat und erhält das Ordenskleid (Habit).

Noviziat

Das einjährige Noviziat ist eine Zeit der intensiven Prüfung. Der Novize oder die Novizin legen nach diesem Jahr das Gelübde ab und binden sich fest an den Orden.

Profess

Der Weg zum Kleriker der Ceridischen Kirche wird mit der Profess abgeschlossen. Bei einem feierlichen Gottesdienst gelobt der Geistliche dem Einen für die Zeit seines Lebens die bedingungslose Gefolgschaft. Danach wählt man den Weg, dem Einen zu dienen. Entweder man fügt sich in die Gemeinschaft eines Klosters ein, oder übernimmt die Seelsorge einer ceridischen Gemeinde. Dazu wird man von seinen Brüdern berufen, jedoch ist zweiteres nur Männern vorbehalten. Ein weitere wichtige Aufgabe ist die Missionierung. Einige Geistliche entscheiden sich für eine militärische Laufbahn bei der Heiligen Miliz, die eine weitere Ausbildung in Gunara im Nebenkloster St. Honorius erfordert.

Finanzwesen und Beitritt in die Ceridische Kirche

Das Finanzwesen

Für die Deckung der laufenden Kosten wie die Instandsetzung der Kirchen, die Betreibung der Siechen- und Leprosenhäuser, sowie die täglichen Armenspeisungen, wurde der Ceridischen Kirche in Ostarien der Kirchenzehnt zugesprochen. Herzog Rolo VII genehmigte der Ceridischen Kirche per Heliosbrief einmal jährlich die Einnahme des zehnten Teils der landwirtschaftlichen Produkte wie Vieh, Getreide und Früchte. Eine weitere wichtige Einnahmequelle ist der sogenannte Hilariusdukaten, ein Obolus, den jeder ceridische Bürger Heligonias zweimal im Jahr an die Kirche abzutreten hat. Die Äbte ihrerseits können in ihren Klöstern jederzeit Sondersteuern von ihren Pächtern, den Zinsbauern oder ihren Leibeigenen fordern. Die Ordensmeister (Superior) können ebenfalls einmal jährlich einen bestimmten Geldbetrag festsetzen, den die Äbte dann aufbringen müssen. Dieser Betrag wird auch Servitie genannt. Aus diesem Grund gibt es unter den Ceriden sehr viele wohlhabende Leute.

  Beitritt in die Ceridische Kirche

Das Ceridentum ermöglicht es jedem, zu seiner Religion überzutreten. Alter und Geschlecht sind hierbei keine Hindernisse. Im Falle eines Beitritts wird dies durch eine Zeremonie, die Taufe, spirituell und offiziell besiegelt.

Die Struktur der Ceridischen Kirche

Primus

Oberhaupt der Ceridischen Kirche in Heligonia ist der Primus. Der Primus wird von den 9 Prälaten des heiligen Convents gewählt. Der heilige Convent wird vom Concillium der Ceridischen Kirche einstimmig ernannt, und wird nach der Wahl des Primus aufgelöst. Das Concillium wird nach Bedarf vom Primus einberufen. Mitglieder sind alle Äbte der Ceridischen Kirche. Der Primus ernennt einmal im Jahr 12 Äbte zu Legaten, deren Aufgabe es ist, als Gesandte und Botschafter des Primus zu fungieren.
Im Jahre 84 n.d.E. wurde das Direktorium Inquisitorium wider Hexerei und Magicae destructivae eingeführt, deren oberster Dominus der Prälat-Großinquisitor war. Die Inquisition stützte sich in ihrer Arbeit auf ein Traktat eines jungen Abtes von Dunkelstein, den Dunkelsteiner Hexenhammer. Im Jahre 90 n.d.E. wurde die Inquisition in ihrer ursprünglichen Form beendet und der Hexenhammer in einer heiligen Zeremonie verbrannt.
Weitere wichtige Ämter und Titel der Ceridischen Kirche sind wie folgt:

Superior / Großmeister

Mit Superior werden die Ordensmeister der Hilariusiten, Pretoriusaner und Bannkreuzer betitelt. Bei den Templern zu Ankur führt der Ordensmeister den Titel Großmeister.

Bischof

Im Jahre 91 n.d.E. wurde das Amt des Bischofs eingeführt. Die Bischöfe werden vom Primus ernannt und unterstehen diesem direkt. Da sich ihr Herrschaftsbereich mit den weltlichen Lehen deckt ist die Zusammenarbeit mit dem weltlichen Lehnsherrn und dessen Zustimmung von Nutzen. Dabei muss der Bischof die Interessen des eigenen Ordens den Interessen der territorialen Angelegenheiten unterordnen.

Abt / Äbtissin

Der Abt bzw. die Äbtissin sind die Vorsteher eines Klosters. Sofern dem Kloster noch ein Lehen angegliedert ist, die Abtei, dann leitet der Abt oder die Äbtissin dieses als Lehensnehmer. Eine große Abtei kann in mehrere Probsteien aufgeteilt werden, diese haben dann ein dem Abt unterstelltes Nebenkloster, das vom Probst geleitet wird.

Prior

Der Prior bzw. die Oberin ist Vertreter des Abtes und Hausoberer des Klosters, in welchem der Prior tätig ist.

Propst

Der Propst ist Vorsteher eines Nebenklosters in einem Teil einer Abtei, welcher Propstei genannt wird.

Kaplan

Der Kaplan ist ein Geistlicher, der für das Seelenheil einer Adelsfamilie zuständig ist. Ihm obliegt auch die Abnahme der heiligen Beichte.

Die Primi der Ceridischen Kirche

Die Liste der Primi der Ceridischen Kirche

12 n.d.E. bis 22 n.d.E. Vastus I
22 n.d.E. bis 28 n.d.E. Vastus Aurelius I
28 n.d.E. bis 30 n.d.E. Vastus II
30 n.d.E. bis 36 n.d.E. Linus Honorius I
36 n.d.E Vastus III, der 3 Monate Primus
36 n.d.E. bis 39 n.d.E. Arcavius I
39 n.d.E. bis 42 n.d.E. Taurinius I
42 n.d.E bis 46 n.d.E. Vastus Aurelius II
46 n.d.E bis 50 n.d.E. Linus Honorius II
50 n.d.E bis 53 n.d.E Vastus IV
53 n.d.E. bis 55 n.d.E. Gessius I, der Reformer
55 n.d.E. bis 61 n.d.E. Arcavius II
61 n.d.E. bis 66 n.d.E. Vastus V
66 n.d.E. bis 71 n.d.E. Gessius II
71 n.d.E. bis 74 n.d.E. Linus Honorius III
74 n.d.E. bis 77 n.d.E. Vastus VI
77 n.d.E. bis 90 n.d.E. Benedikt Canesius
seit 90 n.d.E. Pacellus