Ordensregeln der Clariter

Die Clariter Ordensregel zu Trum

Gültig für die trumländische Ordensprovinz. I. Fassung, niedergeschrieben im 40. Ratsjahr von der Begründerin der Ordensprovinz, der ehrwürdigen Mutter Oberin Lorelette von Bußgnade.

I.  Über die Gefolgschaft Santa Claras

Die innere Haltung

    1. Tu Gutes in der Welt. Sei rein im Herzen und federnd im Schritt.
    2. Sei voll der Güte. Spende Trost und Zuversicht und sei barmherzig zu allen, die deiner bedürfen.
    3. Sei tugendhaft und rein.
    4. Sei fern von Eitelkeit und scheue auch niedere Arbeit nicht.
    5. Erhebe dich nicht über niedere Stände noch über Leute mit niederer Art von Erwerb.
    6. Persönlicher Reichtum, Schmuck und Vermögen sollen dir nichts bedeuten. Verwende sie für die Bedürftigen.
    7. Schätze Minne und Gesang.
    8. Zeige Vergebung den Einsichtigen. Doch wo Einsicht fehlt, verschließe dich gerechter Empörung.
    9. Von Mutlosigkeit und Trauer lasse dich nicht lähmen. Besiege die Angst vor dem Unbekannten und trotze den Gefahren.
    10. Arbeite unermüdlich, wo das Gute frohlockt und unterbrich deine Arbeit nur für Gebete (ggf. auch Schlaf und Essen).
    11. Bleibe bodenständig.
    12. Übe dich in Geduld und Zuversicht.
    13. Sei unbeirrt in deinem Glauben, er ist eine Quelle von Hoffnung und Wunder.

Die Bedürftigenhilfe

    1. Hilf den Armen und Bedürftigen, egal welchen Standes.
    2. Übe dich in den Grundlagen der Heilkunde und Seelsorge.
    3. Sei dem Volk bei rechtschaffenen Herrschern ein Sprachrohr, wo diese verzagen die Not zu lindern.
    4. Hilf den Menschen, Einigkeit zu finden und nicht Spaltung.
    5. Gehe hin, wo du gebraucht wirst und biete deine Dienste an.

Über Verehrung und Glaube

    1. Verehre die Heilige Clara und folge ihrem Vorbild.
    2. Danke ihr nicht durch Worte allein, denn ihr nachzueifern ist ihr der größte Dank.
    3. Wende den Blick gen Himmel und bete und danke auf deine Weise den Wesen, die durch die Heilige Clara Wunder wirkten.
    4. Respektiere allen redlichen Glauben.

Über das Recht

    1. Achte gültiges Recht. Doch so dich der Dienst für die Leidenden dazu bringt, Recht zu beugen, so stelle dich sodann der Obrigkeit.
    2. Schütze die Unschuldigen und den Rechtschaffenen verhilf zu ihrem Recht.

II.  Über den Eintritt in den Orden

  1. Mit dem fakultativen Postulat kann ein Anwärter sich unverbindlich in der Lebensweise der Clariter versuchen. Es ist ihm Zeit gegeben, solange oder so kurz er dies für richtig erachtet.
  2. Sodann entscheidet er sich für das Noviziat, das Oblat oder den Austritt. Als Oblat lebt er ein weltliches Leben im Versprechen der Gefolgschaft der heiligen Clara. Er wirkt in enger Verbundenheit mit dem Orden und der Orden wird ihn im rechtschaffenen wirken unterstützen.
  3. Das Noviziat dauert ein Jahr, welches mindestens drei Pilgerreisen umfasst, wobei eine Pilgerfahrt zum Santa Clara Stift wie drei gelten. Der Novize hat vor dem Noviziat seine weltlichen Geschäfte geregelt, auf dass sie ihn nicht von seinen Ordensaufgaben ablenken oder binden. Er darf auch durch keine Schulden oder ehelichen Pflichten gebunden sein.
  4. Ist der Novize zugleich Mitglied in anderen Orden oder ordenshnlichen Vereinigungen, entscheidet die Ordensleitung über die Zulässigkeit mehrfacher Mitgliedschaften.
  5. Mit der zeitlichen Profess tritt der Novize für mindestens zwei Jahre dem Orden bei. Danach steht es ihm frei, den Orden zu verlassen. Er gelobt ein Leben nach der Ordensregel  und sagt den Besitz von Ländereien und Herrschaften ab. War er im Besitz ebensolcher, wird er sie verschenkt haben. Schenkungen an den Orden werden im allgemeinen zum Nießbrauch zurückübertragen (Nießbrauch). Ward die Schenkung großes Geld, mag ihm hiervon für das erste Jahr ein höheres Taschengeld zugestanden werden, auf dass sich der einstmals Begüterte leichter an die neue Lebensweise gewöhne. Auch sollen ihm zur Anerkennung seines Opfers für diese Zeit besondere Aufgaben übertragen werden.
  6. Neue Brüder und Schwestern dürfen ihrem neuen Leben durch einen neuen Namen Ausdruck verleien. Nach zwei Jahren darf das zeitliche Gelübde erneuert oder die ewige Profess durchgeführt werden.
  7. Mit der ewigen Profess binden sich Bruder und Schwester lebenslang an den Orden. Sie sind dann eher für höhere Leitungsaufgaben vorgesehen und es wird mehr in ihre Ausbildung investiert.
  8. Eine Profess kann nur einvernehmlich mit Zustimmung der Provinzielleitung gelöst werden. Der Bruder oder die Schwester lösen sich dann von allen Verpflichtungen ohne weitere Ansprüche gegen den Orden.

III.  Über die Gemeinschaft der Clariter untereinander

Ihr, die Ihr euch entschlossen habt, euch an unsere Gemeinschaft zu binden, tragen wir folgendes auf:

  1. Zuallererst sollt Ihr einmütig miteinander umgehen, wie ein Herz und eine Seele und stets so, als weile Clara unter euch, denn dies tut sie. Sollte es doch einmal zum Streit kommen dann macht so schnell wie möglich Schluss damit.
  2. Nimmer darf eyner durch Reichtum und Prunk derart herausstechen, denn dies fürht zu Neid und schadet dem Ruf des Ordens.
  3. Bei euch darf von persönlichem Eigentum keine Rede sein. Hiervon ausgenommen sind überschaubare einfache Habseligkeiten ohne hohen materiellen Wert. Was einer erwirtschaftet, ist dem Orden und der Orden wird soweit vermöge, jeden mit dem Nötigsten versorgen. Mit Zustimmung ihrer Oberen dürfen Angehörige eines Clariter-Klosters oder Stiftshauses sittlich über ein bescheidenes Taschengeld verfügen (siehe Fußnote 1). Wer von seinem Oberen auf Reisen oder Mission geschickt wird, darf während der Reise mit einem Spesengeld zweckgebunden wirtschaften, doch ist stets streng Buch zu führen über Eingänge und Ausgaben. Vaganten und Ordensmitglieder, welche sich ohne klösterliche Gemeinschaft außerhalb der Ordenshäuser durch ehrliche Arbeit allein verdingen, verfügen zur Bewältigung eines frommen Lebensstils bis zur Höhe der Überlassungsgrenze (siehe Fußnote 2) über ihre Einkünfte selbst. Erwirtschaftungen über die Überlassungsgrenze hinaus sind an den Orden abzutreten.
  4. Mit dem Übergang vom Novizen zum Clariter Bruder oder Schwester, regelt das Mitglied seinen Besitz derart, dass es sich von ihm lossagt. Dies kann u.a. durch schenkung an den Orden geschen. Wer dem Orden größere Güter und nichtgeldliche Vermögensbestände überlässt, sollen dies im Geiste der Heiligen Clara und mit Zustimmung der Oberen in einer gehobenen Position weiter verwalten dürfen.
  5. Nimmer darf eyner durch Reichtum und Prunk derart herausstechen, denn dies fürht zu Neid und schadet dem Ruf des Ordens.
  6. Kleidet euch bescheiden und züchtig. Sucht nicht, durch eure Kleidung Gefallen zu erwecken, sondern durch eure Lebensführung. Tragt möglichst klerikale Kutten und Gewänder. Verzichtet auf Prunk. Doch richtet euch auch nach den Kleidungsvorschriften der Häuser, in denen ihr tätig seid.
  7. Euer Gehen und Stehen, euer ganzes Verhalten darf bei niemandem Anstoß erregen, sondern muss mit eurem heiligen, züchtigen, keuschen und claragefälligen Lebensführung in Einklang stehen.
  8. Insbesondere strebt nach dem himmlischen Tugenddutzend, das da zählt: Glaube, Weisheit, Wahrheit, Barmherzigkeit, Güte, Gerechtigkeit, Friedfertigkeit, Standhaftigkeit, Mäßigung, Demut, Hoffnung und Liebe.
  9. Insbesondere meidet die sieben untugendhaften Wurzellaster, die da zählen: Hochmut, Habgier, Wollust, Zorn, Völlerei, Neid und Trägheit.
  10. Mordet und stehlt nicht.
  11. Übt Euch in Kontemplation.
  12. Verrichtet euer Tageswert sorgsam, achtsam und eifrig.
  13. Tut eure Dinge ohne Murren, sondern mit Herzensfreude.
  14. Achtet gegenseitig auf euren Lebenswandel und ermahnt euch gegenseitig wohlwollend, wo ihr Straucheln seht. Will er nicht auf deine Ermahnung hören, dann soll man zunächst den Oberen zu einem Gespräch unter vier Augen hinzurufen, um dadurch die anderen noch herauszuhalten. Bessert er sich daraufhin noch nicht, dann darfst du andere hinzuziehen, um diesen Bruder von seinem Fehlverhalten zu überzeugen. Wenn er weiterhin bestreitet, soll man ohne sein Wissen weitere Personen verständigen, um ihn in Gegenwart aller durch die Aussage von mehreren auf sein Fehlverhalten hinweisen zu können, weil ja zwei oder drei eher jemanden überzeugen können als einer allein. Ist seine Schuld einmal erwiesen, dann soll der Obere oder der Priester, unter dessen Zuständigkeit derjenige fällt, urteilen, welche Strafe er zur Besserung auf sich zu nehmen hat. Wenn er es ablehnt, sich dieser Strafe zu unterziehen, soll er mit Zustimmung der Provinzialverwaltung aus eurer Gemeinschaft entlassen werden, auch wenn er selbst nicht austreten möchte.
  15. Wenn Ihr zusammen seid und dies ohne bestimmten Oberen, so seht Brüder und Schwestern mit längerer Ordenszugehörigkeit als weiser an und jene mit ewiger Profess noch darüber hinaus. Doch jene, welche höchstselbst bereits pilgerten zum Santa Clara Stift in die Streitlande, sie seht als die Weisensten unter euch. Legt auf ihre Worte besonderes Gewicht. So Ihr mehrere seid auf Reisen und kein Oberer bestimmt wurde, wohl aber rückgekehrte Pilger vom Stift unter euch weilen, so solle aus ihren Reihen der Obere bestimmt werden.
  16. Schützt euch gegenseitig vor den Gefahren der Welt und steht euch bei in Wort und Tat.
  17. Lasst nicht nach im Beten zu den festgesetzten Zeiten. Beginnt und endet den Tag mit Gebet. Betet auch vor den Mahlzeiten.
  18. Pflegt einen regelmäßigen Tagesablauf und haltet daran fest gegen die Umstände. Denn immer wird ein Grund herangetragen, davon abzulassen. Viele von euch werden nicht in Klöstern wohnen, sondern bei den Auftragsleut und uff Reisen. So sei euer Kloster, wo Ihr gerade steht. Und was wäre ein monastisches Leben ohne Regelmäßigkeit gegen praktische Einwände anderes als ein weltliches Haus?
  19. Bezwingt euren Leib durch Fasten und Enthaltung von Speise und Trank, soweit es eure Gesundheit zulässt.
  20. Einige waren vor ihrem Klostereintritt eine üppigere Lebensführung gewohnt. Ihnen sei für den Übergang etwas mehr zugestanden. Auch sei Novizen mehr Nachsicht zuteil.
  21. Gehorcht euren Oberen mit dem gebührenden Respekt, denen ihnen aufgrund ihres Amtes zusteht.
  22. Es ist in erster Linie Aufgabe des Oberen, dafür zu sorgen, dass man alles, was hier gesagt ist, auch verwirklicht und dass man Übertretungen nicht achtlos übergeht. Es ist seine Aufgabe, auf fehlerhaftes Verhalten hinzuweisen und für Besserung zu sorgen. Was seine Befugnisse und Kräfte übersteigt, soll er seinem Oberen vorlegen, weil dessen Amtsautorität in bestimmter Hinsicht größer ist als seine.
  23. Achtet das Landesrecht, in dem Ihr wirkt.
  24. Nehmt keine weltlichen politischen Ämter an, um euch nicht in Intrigen zu verstricken und der Orden nicht schaden nehme im Ansehen und ihm Zugang verwehrt wird aus Argwohn gegen weltliche Einmischung. Doch kann die Provinzialverwaltung Dispense erteilen, die im Einzelfall von dieser Regel entbinden, dies insbesondere, wenn dem Orden Lehen zur Bewirtschaftung übertragen werden. Nicht zu den zu vermeidenden Ämtern zählen reine Beratungspositionen.
  25. Geht keine Ehe oder Familienbande ein. Eure Familie soll der Orden sein und eure ganze Liebe soll gelten der leibhaftig Grundgütigen.
  26. Diejenigen unter uns, welche bereits eine Pilgerreise zum Santa Clara Stift in den Streitlanden hinter sich gebracht, sei besonderer Respekt dazubieten. Ihnen seien höhere Aufgaben vorzugsweise teilzuwerden und ihrer Weisheit sollen unser aller Ohren an den Lippen hängen, denn sie haben geschaut das uns Heiligste.
  27. Seid Ihr auf Reisen zu mehrt, sollen die Regeln I und I.1-20 einmal pro Woche vorgelesen werden. Sie ist wie ein Spiegel: Ihr könnt darin sehen, ob ihr etwas vernachlässigt oder vergesst.

IV. Über den Ordensaufbau

  1. Unser trumländischer Provinzorden untersteht dem Mutterorden der Clariter der Streitlande und dem ihn übergeordneten Propst des Stifts Santa Clara.
  2. Die trumländische Ordensprovinz leitet die auf Lebenszeit gewählte Provinzialin.
  3. Unser Orden steht allen rechtschaffenen und richtigen Konfessionen offen. Innerhalb des Ordens können Konfessionskongregationen gegründet werden, angeführt von einem Kongregationsoberen. Sie sollen die Interessen jeder Konfession wahren und die Provinzialin beraten.
  4. Darüber hinaus können sich Ordensmitglieder ab drei an der Zahl zu Konventen zusammenschließen und eine feste Reisegemeinschaft oder ein Ordenshaus betreiben. Sie bestimmen selbst ihren Konventsoberen und wirtschaften mit einer eigenen Gemeinschaftskasse.
  5. Nennen wollen wir die unseren ohne oder mit niederen Weihen die Brüder und Schwestern und jene mit Weihen die Paters und Maters.
  6. Neben Klostergemeinschaften dürfen sich von diesbezüglich noch ungebundene Ordensmitglieder auch zu reisenden oder sesshaften Kommunitäten zusammenschließen. Diese wählen entsprechend usneren statuten einen Oberen und lassen sich und ggf. ihre gesonderten Hausregeln als Kommunität von der Ordensleitung bestätigen.

V. Abschließende Klauseln

Die bußgnädige Lustklausel

Einmal pro Woche sei Ordinierten und Novizen eine bescheidene bußfreie weltliche Lustverfehlung gewährt, wie ein Süßgebäck, ein Fingerhut Wein, doch nicht solcher Art wie ein Blick auf ein entblößtes Knie oder dererley.

Zauberklausel

Bislang gibt es keine Berichte über die Haltung der Heiligen Clara zur Zauberey und Magie, so diese nicht himmlischen Ursprungs. Jedoch wurde für die Ordensprovinz Trum der gemeinsamen Antrag der ceridischen und der sonnenkirchlichen Kongregation stattgegeben, dass bis auf weiteres Vertretern der arkanen Künste der Ordensbeitritt verwehrt bleibe und sich Ordensmitglieder nicht in arkanen Professionen betätigen dürfen, soweit diese mit arkanem Wirken verbunden sind und über das reine Studium hinausgehen. Strengstens untersagt ist das Wirken schwarzer und dämonischer Zauberey sowie Nekromantie. Unbetastet vom Verbot bleibt das Studium allsolcher schändlichen Dinge, um Wissen zu ihrer Bekämpfung zu erlangen.

VI. Fußnoten

(1) Für das Reise-Taschengeld liegt der Richtwert zwischen 0 bis 9 Kupfer je Reise, abhängig von der Reisedauer, der Verfügung der Oberen und der finanziellen Lage eines Ordenshauses. Das Taschengeld ist zu unterscheiden vom Spesengeld, mit welchem das tägliche Leben bestritten und worüber strengstens Buch geführt werden muss. Es steht den Brüdern und Schwestern frei, ihr Taschengeld ohne Buchführung für eigene züchtige Dinge, wie auch für die bußgnädige Lustklausel zu verwenden oder zu sparen. Hierbei liegt die Taschengeldduldungsobergrenze bei einem Münzwert mit der Entsprechung  von 100 Kupfern. Mehr anzusparen oder über mehr Taschengeld zu verfügen, ist nicht erlaubt.

(2) Die Höhe des Überlassungsgeld variiert von Beschluss zu Beschluss. In der Regel wird eine Grenze zwischen 5 bis 10 Silber angesetzt.

 

Zweischwestern

Die Zweischwestern-Subdomination ist eine Untergruppierung des trumländischen Clariterordens, die sich der Armenfürsorge durch Kunst und Minne verschrieben hat. Sie entstand aus dem Zusammenschluss der karitativen Clariterinnen und der kunstschaffenden Beginen des Lucretianerinnenordens im Fürstentum Werant. Ihr Zeichen ist oft ein Kelch mit einer Rose.

Bei reichen Spendern geschätzt ist das kosteneffizientes Konzept „Schöne Worte für die Armen“.  Dies beruht auf einem Clarazitat, wonach ihr die Armenhilfe als die schönste Minne gilt. Nach trumländischer Lesart setzt die leibhaftig Grundgütige hier Brot und Minne gleich. Folglich gelänge die Armenabspeisung auch mit Poesie. Auch gab Clara in den Überlieferungen nicht jedem Armen bare Münze oder Nahrung. Manche richtete sie allein mit fürsorglichen Worten wieder auf. Deshalb war die Verbindung der Clariter und Lucretianer als Verbindung von Fürsorge und Kunst eine naheliegende Erfüllung jenseitiger und irdischer Grundgütigkeit.

Die subdomination veranstaltet alljährliche Armenhilfswettbewerbe und ranglisten der erfolgreichsten Seelsorger.

Der Bettler Hanno aus Bärbach ist begeistert: „1A Betreuung! Geld gab’s nicht, aber die haben mir Kummerlieder vorgesungen und mich gesegnet. Kann das Hilfswerk nur empfehlen!“

 

 

Sollten Clariter arm sein?

Sollten Clariter selbst arm sein?

Der Kirchengelehrte Lorenz Milchkraut über die Armutsfrage der Clariter,  aus dem 39. Ratsjahr.

Liebe Brüder und Schwestern,

die Frage, ob die Gefolgschaft der leibhaftig Grundgütigen zur Armseligkeit verpflichtet, entflammte seit unserer Ordensgründung und Schlug Flammen, höher als die des Stadtbrandes Siebenhöfens. Ich möchte es wagen, durch das eiskalte Wasser der Logik, den Rauch zu lichten und die Glut zu löschen.

Die Schriften zeichnen die Heilige als Frau von hohem Adeslstand und Reichtum. Allein daher schon ist jede Verdammung von Reichtum abgewiesen. Doch die Schriften fügen hinzu, all dies sei ihr ohne Wert gewesen. So wissen wir, nicht der Reichtum ist schändlich, sondern seine Durchdringung unserer Werte, ich will sagen, das Anhaften am Besitz sei hier gemeint und noch mehr die Gier.

Es gibt auch keine Ausflüchte, der eine oder andere unter euch besäße nur bescheidenen Wohlstand. Nein, dies alles war Klara ohne Wert, bis auf den letzten Kupfer.

Weiter steht geschrieben, die leibhaftig Grundgütige gab ihr Vermögen für die Armen- und Krankenfürsorge. Es sthet nicht geschrieben, ob sie all ihr Vermögen hergab. Tatsächliche Tatsache scheint es zu sein, dass sie nicht alles verausgabte. Denn wir lesen weiter, wie viele Ritter um ihre Gust buhlten. Nun ist es ritterlicher Sittenbrauch, dass nur wohlhabende Frauen von Rittersleut umworben werden dürfen. Gar selten würde ein anständiger Ritter gemeines Gesinde besingen. Ein Indiz, wenngleich noch kein Beweis.

Doch die Schlinge um die wahrheit zieht sich zu. Denn daraufhin, als sie die buhlenden Ritter längst hinfortgesand, lesen wir, war ihr die Fürsorge höher als ihr eigenes Vermögen. Sie hatte also noch Vermögen, nachdem die Ritter wieder gegangen waren. Erinnern wir uns, die Ritter kamen, weil sie hörten, wie die Heilige das Vermögen unter die Armen verbrachte, gingen wieder weg und danach hatte unsere Heilige noch immer Vermögen. Wir können also mehr als nur annehmen, dass Clara nicht all ihr Vermögen sogleich ausgab, sondern gut kalkulierte.

Und wollen wir wirklich glauben, sie wäre in Lumpen herumgereist? Dagegen sprechen zu viele Fakten. Denken wir an das Wunder der siechen Bettelpilger am goldenen Pilgerschrein, deren Glaube an Clara ihre Lumpen in prächtige Gewänder wandelte. Wie wäre das möglich gewesen, wenn Clara solcherlei verachtet hätte? Nein, wir lesen sehr wohl, dass sich Clara im Klaren war, wie Repräsentation auf Menschen wirkt. Es wäre nicht genug gewesen, das siechende Lumpenpack nur zu heilen. Es bedurfte strahlender Kleider, um die Menschen staunend zu machen.

So hilft Clara auf die rechte Weise so, wie es der Jeweilige braucht. dem einen hilft sie mit ihrem Vermögen, dem anderen mit Worten. Erinnert euch an ihre Hoffnungsgeschichte Claras und des Wandermannes. Sie gab dem armen Mann, der alles verloren hatte, nicht etwa Geld, sondern schöne Worte und diese richteten ihn auf, wie es keine Schatztruhe hätte können.

Stets auch lesen wir in den Berichten, wie sich Clara mit hohen Herren und Damen unterredet. Glaubt irgend einer von euch, sie wäre im Gewand eines elend Lumpenweibes so weit vorgelassen geworden? Nein, sie muss standesgemäße Kleider getragen haben.

In Trum selbst können wir uns die Wohlstandsfrage aus Details der Berichte erschließen. So bezeigt das geschriebene Wort, wie die Heilige ungeachtet ihres teuren ausschweifenden Kleides die schmutzige Hütte Meister Reinharts betrat. Ein weiterer Beweiß, dass die Grundgütige nicht alles in die Armen verspekulierte. Nein, sie kalkulierte Klug. Wo Geld war an BEdarf, gab sie Geld, wo die Stunde Uhr Worte oder Taten schlug, da tat Taten und Worte. Gelobt sei sie auf immer!

Was heißt das nun für uns Clariter? Zum einen, dass wir uns des Eigentums nicht schämen müssen, wie hoch oder niedrig es immer auch ausfällt. Es spricht nichts dagegen, alles über die Armen zu schütten. Aber es spricht auch nichts dafür. Allein gebietet das Gebot, unser Eigentum für die Fürsorge zu verwenden und ihnen über dies uns dem glänzenden Mammon keinerlei Anhaftung zu erlauben. Aus den Schriften entnehmen wir, wie gut es ist, gut zu kalkulieren und nicht jedem Geld zu geben, sondern stattdessen auch schöne Worte, wenn diese angebracht sind. Dies ist preiswerter und so ist mehr für alle dar.

Unsere trumländischen Ordensregeln berücksichtigen diese Fakten längst, sich ursprünglich allein auf Claras Ausspruch berufend, Fürsorge sei ihr die feinste Minne, mit anderen Worten, schöne Worte sind für so manchen Armen so gut wie Brot.

Für uns Clariter heißt in Gefolgschaft der Grundgütigen zu stehen, die Ausgaben zu kalklulieren und uns nicht selbst in die Armut zu treiben. Denn gelegentlich benötigen wir neben schönen Worten doch mal einen Taler, wenn wir die Armen auch mit Brot füttern wollen. Oder denkt an die Unkosten für die Poeten, die wir bezahlen, damit sie in den Armenhäusern Lyrik der Hoffnung hineinrufen. Das kostet oft mehr als das ganze Armenhaus. Ein guter Clariter ist auch imemr ein guter Kalkulator!

Drum verwendet euren Besitz für die Fürsorge! Aber dazu gehört auch, euch selbst nicht fürsorgebedürftig zu machen. Denn stellt euch vor, Ihr werft euch in die Armut und eure Brüder und Schwestern müssen euch auch noch versorgen, neben all den anderen Armen. Dann nehmt Ihr diesen Armen einen Fürsorgeanspruch weg, ja Ihr wäret schändliche Diebe, wenn ich das so sagen darf. Ihr sollt immer die sein, die Fürsorge leisten und dazu gehört eine grundständige an Eigenbedarfssicherung.

So hoffe ich nun, diesen Disput erstickt zu haben, auf dass wir nicht länger darüber diskutieren, ob wir selbst lieber arm wären, sondern hinausgehen und den Armen zurufen: „Schaut her, wir sind Clariter! Wir akzeptieren eure Armut!“

Von der Bedürftigenfürsorge zur Gotteserfahrung

Von der Bedürftigenfürsorge zur Gotteserfahrung

Vorlesung des Clariter Kirchengelerten Lorenz Milchkraut aus dem Ratsjahr 39 an der bischhöflichen Domschule von Champa.

Edle Herrschaften, mögen meine Worte zu Euch gelangen wie der Morgentau auf einer Blüte im Frühling. Es ist mir eine Ehre, Euch von der spirituellen Gotteserfahrung durch die Fürsorge für Arme und Bedürftige zu berichten.

In den heiligen Schriften entlang der gesamten Erdenscheibe und darüber hinaus wird die Sorge für die Bedürftigen als eine Tugend von großer Wichtigkeit erachtet. Doch was macht diese Tätigkeit zu einer spirituellen Erfahrung und nicht zu einem Loch ohne Boden für den persönlichen Wohlstand?

Lasset mich Euch von der Vorstellung eines göttlichen Mysteriums berichten. Es ist eine unergründliche, nicht vollständig begreifbare Macht, die allem zugrunde liegt und in allem vorhanden ist. Sie wird in unserem Lande häufig genannt der Eyne und woanders der Andere oder vielfältig dererleygleychen in Bennennung zugeschrieben.

Die Fürsorge für Arme und Bedürftige kann als ein Weg verstanden werden, um mit diesem göttlichen Mysterium in Verbindung zu treten. Indem man anderen hilft, wird man selbst Teil des größeren Ganzen und erfährt eine tiefere Verbindung mit der Welt um einen herum. Das Bewusstsein dafür, dass alle Menschen Teil desselben Mysteriums sind, führt dazu, dass sich ein Mensch weniger von anderen getrennt fühlt und mehr in Harmonie mit allem ist.

Wahrlich, wenn wir uns der Sorge für die Bedürftigen widmen, können wir uns in tiefster Verbindung mit dem göttlichen Mysterium sehen. Denn durch unsere Handlungen der Liebe, des Mitgefühls und der Großzügigkeit manifestieren wir uns als Teil des größeren Ganzen und erfahren eine tiefere Verbindung mit der Kraft des Lebens.

Wenn wir uns dazu entschließen, anderen zu helfen, können wir auch unser eigenes Bedürfnis nach Unterstützung gewahr werden und somit unsere Demut und Dankbarkeit stärken. Das Erkennen, dass wir alle verschiedentlich bedürftig sind, führt uns zu einem tieferen Mitgefühl und hilft uns, unsere eigenen Schwächen und Bedürfnisse anzuerkennen.

Und wir erkennen, wie sehr unser eigenes Wohlergehen untrennbar mit dem Wohlergehen anderer verbunden ist. Indem wir anderen helfen, schaffen wir eine bessere Welt, in der jeder Mensch seinem Stande entsprechend am Gesamten zu wirken. So der Herrscher an der Spitze, aber auch der Arme am Grunde. Ein jeder trägt seinen Teil zum Gesamtwerk bei. Und unterstützen wir nicht die Armen, so sie stürben uns elend unter den Fingern hinweg, bräche alsbald das göttliche Kunstwerk des Zusammenlebens ineinander.

Mögen wir so denn nimmer vergessen, wie Fürsorge für Arme und Bedürftige ein Weg ist, uns mit dem göttlichen Mysterium zu verbinden und eine tiefere spirituelle Erfahrung zu machen. Seien wir den Armen und Bedürftigen Dankbar, dass sie ihr Leid auf sich nehmen, um uns Spirituelle eine solche himmlische Erfahrung zu schenken.

Möge unser Handeln der Liebe und Großzügigkeit dazu beitragen, eine bessere Welt zu schaffen, die von Frieden und himmlisch frommer Glück erfüllt ist. Ich hoffe, meine Worte haben Euch erreicht und Ihr konntet etwas aus ihnen schöpfen. Möget Ihr immer bereit sein, anderen in ihrer Not zu helfen und somit im Großen und Ganzen Teil des größeren Ganzen zu sein. So sei es!